Pflegekosten- Beratung (5)

"...bin ich endlich im Bilde."

Antragsverfahren

Seit Januar 1996 muß eine Vorversicherungszeit erfüllt werden, die derzeit ein Jahr beträgt. Damit erhält nur die pflegende Person Leistungen, die in diesem Zeitraum der Solidargemeinschaft der Pflegekasse angehört hat. Familienversicherte Kinder brauchen keine Vorversicherungszeit nachzuweisen.

Prüfung

Der Medizinische Dienst (MDK) prüft im Auftrag der Kassen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden und wenn ja, in welche Pflegestufe der Patient eingestuft wird.

Die für Sie zuständige Dienststelle des MDK wird Ihnen von der Pflege- oder Krankenkasse genannt. Der MDK wird dann direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Der Beurteilung durch den MDK kann widersprochen werden. Dieser Widerspruch muß bei der Pflegekasse formlos, aber schriftlich innerhalb von vier Wochen eingereicht werden.

Weitere Zuschüsse

Für den pflegebedingten Umbau der Wohnung gibt es weitere Zuschüsse, die über die normalen Pflegeleistungen hinausgehen. Die Höhe der Zuschüsse kann je nach Maßnahme bis zu 5000 DM betragen. Ein angemessener Eigenanteil wird aber ebenfalls berücksichtigt. Die Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn Finanzierungsleistungen der anderen Sozialleistungsträger ausscheiden.

Was kostet die Pflegeversicherung?

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt 1,7 % vom Bruttolohn (aus maximal 5850 DM [Stand: 01.08.1996] )

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